Offenlegung gemäß § 5 ECG und § 25 Mediengesetz.
Angestellter Personalverrechner sowie Vortragender in der Personalverrechnung; die Vortragstätigkeit erfolgt als freier Dienstnehmer und Neuer Selbstständiger. Es besteht keine Gewerbeberechtigung nach der Gewerbeordnung und keine Kammerzugehörigkeit.
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